Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kleiner Ratgeber zu unserer Internetseite und rund um das Immobiliengeschäft

Wo finde ich hier die Immobilienangebote?

Sie finden unsere Immobilienangebote über verschieden Zugangsmenüs auf dieser Internetseite:

Gewerbe | Wohnen | Anlage

oder Sie geben Ihren Suchwunsch mit wenigen Worten in dem Feld Schnellsuche|Stichwortsuche ein. Angezeigt bekommen Sie dann eine Auswahl unserer Angebote. Durch Klick auf das gewählte Angebot kommen Sie nach einer Erstregistrierung direkt zur Exposeanzeige.

Wieso steht in den Exposes nicht die (vollständige) Anschrift des Angebotes?

Dafür gibt es verschiedene Gründe.

a) Wir sind Makler und handeln mit Informationen. Nur wenn es Absprachen über eine Provisionsregelung gibt, geben wir diese Informationen auch weiter.

b) Unsere Anbieter-Auftraggeber legen Wert auf ein gewisses Maß an Diskretion und möchten nicht die freizügige Anschriftenweitergabe haben.

Selbstverständlich erhalten Sie auf Nachfrage die Anschrift !

Woher bekomme ich die Anschrift einer Immobilie um eine Aussenbesichtigung zu machen?

Sie bekommen die Anschrift von uns wie folgt:

Sie rufen das entsprechende Angebot/Expose auf und klicken im Kasten Kontakt auf den Punkt -> Bitte teilen Sie mir die Anschrift mit.

Wir schalten Ihnen dann die Anschrift frei und senden senden Ihnen nochmals eine kurze Hinweismail zu.

Was kostet ein Makler?

Makler verdienen i.d.R. ihr Geld in Form einer Provision. Diese Provision, oder auch Vermittlungsgebühr, bzw. Courtage genannt wird und darf IMMER NUR IM ERFOLGSFALL berechnet werden. Ein Erfolgsfall ist immer ein Vertragsabschluss zwischen Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer. Die Provision ist abhängig vom Preis der Immobilie (Mietpreis oder Kaufpreis) und wird in Monatsmieten oder in Prozent des Kaufpreises berechnet. Unsere Provisionssätze stehen in unseren AGB, bzw. werden bei Auftragsübernahme verhandelt.

Und Sie sollten auch wissen, ein Makler ist nie KOSTENLOS, wie es manche Unternehmen in Suchmaschinen-Anzeigen versprechen. Im schlimmsten Fall zahlt man mit einem schlechten Verkaufspreis.

Übrigens, Wohnungsmietinteressenten zahlen i.d.R. seit dem 1.5.2015 keine Maklergebühr mehr.
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern sieht der Gesetzgeber vor, dass der Käufer keine höhere Provision zahlen soll als der Verkäufer. Aber Achtung, Makler, die sich so bezahlen lassen, vermitteln bestenfalls nur und arbeiten eigentlich für niemanden, außer für sich. Solche Makler dürfen nicht beraten, müssen sich zu 100% neutral verhalten und dürfen sich auch nicht in die Vertragsverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer einbringen.

Besser für Vermieter und Verkäufer ist es, den Makler zu beauftragen und ihn auch selbst zu bezahlen. In diesem Fall erbringt der Makler seine Bestleistung nur für seinen Auftraggeber, berät diesen umfassend und wird sich auch immer kontrollieren lassen, ob er fleißig ist.

Wozu dient ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag regelt die Geschäftbeziehung zwischen Makler und Kunde. Ein Kunde ist entweder der Anbieter-Auftraggeber, der Suchende/Interessent oder beide.

Der Maklervertrag regelt im wesentlichen, wer die Maklergebühr zu zahlen hat und unter welchen Bedingungen. Der Vertrag regelt auch, was der Makler und der Vertragspartner zu tun hat und was der eine oder andere nicht darf.
Man unterschiedet zwei Maklerverträge:
a) den normalen Maklerauftrag
b) den (exklusiven) Makleralleinauftrag

Der normale Maklervertrag regelt im Kern nur, dass der Makler für den Vertragspartner tätig werden darf. Der Alleinauftrag geht weiter. Er verpflichtet den Makler zum Tätigwerden. Vorteil für den Vertragspartner/Kunden: Der Makler muss sich um die Vermittlung zwingend bemühen (und hat dies auch nachzuweisen). Vorteil für den Makler: Er kann sicher sein, dass der Auftrag auch für ihn wirtschaftlich Erfolg bringt, er also seine Provision verdient. Beide Vertragspartner haben also einen Nutzen von dieser Regelung. Übrigens, um mit einer Sorge der Maklerkunden aufzuräumen. Weist der Makler nicht in geeigneter Weise nach, dass er aktiv den Alleinauftrag bearbeitet, kann dieser fristlos vom Kunden gekündigt werden! Es reicht eigentlich auch nicht, dem Kunden eine unpräzise Nachweisliste oder einige Inserate vorzulegen, um einen Alleinauftrag zu rechtfertigen. Ein guter und professionell arbeitender Makler informiert heutzutage seine Auftraggeber in zweiwöchigen Abstand und mit Nachweislisten, die im Detail jeden Kundenkontakt festhalten. Dazu gehört die Dokumentation der Angebotsversendung, die Besichtigungstermine, Protokoll der Telefon- und Gesprächskontakte und mehr.

Sie können von unserer Maklergruppe diese Leistungen erwarten.

Bitte beachten Sie: bei jedem Maklervertrag bei einem Immobilienverkauf muss der betreffende Makler den Vertragspartner gemäß Geldwäschegesetz (GwG) identifizieren. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage des Ausweises und Erfassung der persönlichen Daten.

Wie funktioniert die Stichwortsuche?

Mit Hilfe der Stichwortsuche auf unserer Internetseite kann man beliebig nach mehreren zutreffenden Suchbegriffen suchen. Das Stichwort wird im oberen Eingabefeld eingetragen. Beispiele:

13559 - findet alle Angebote im Postleitbereich 13559

Jablonski findet alle Angebote in der Jablonskistraße

Magdeburg - findet alle Angebote in Magdeburg

Die Suche kann natürlich weiter eingegrenzt werden, in dem die anderen Felder auch ausgefüllt werden.

Wer zahlt die Maklergebühr (Provision/Courtage)?

Die Übernahme der Maklergebühr ist im Einzelfall zu regeln. Es gibt regionale Unterschiede. Angebot und Nachfrage beeinflussen zusätzlich, wer die Kosten zu tragen hat.

Generell gilt, der Makler legt bei Auftragsübernahme fest, bzw. vereinbart mit dem Auftraggeber, wer seine Kosten übernehmen soll. Wir vertreten die Auffassung, das derjenige unsere Kosten übernehmen soll, der uns beauftragt oder den besseren wirtschaftlichen Nutzen hat. Wir regeln dies in unseren AGB und im Expose.

Unsere Exposes informieren für jeden Einzelfall, wer die Provision übernehmen soll. Bieten wir einen Immobilie provisionsfrei für den Mieter an, setzen wir Vertragslaufzeiten von mehr als 2 Jahren voraus. Möchte der Mieter eine kürzere Vertragslaufzeit oder einen unbefristeten Vertrag, ist dies kein Problem, wenn er in diesem Fall unsere Provision übernimmt. Schließlich kann der wirtschaftliche Nutzen in diesem Fall als höher für den Mieter als für den Vermieter angesehen werden; der Mieter spart unter Umständen etliche Monatsmieten Mietzahlungen.

Bei Wohnungsangeboten zahlt gemäß dem sogenannten Bestellerprinzip seit 2015 der Vermieter die Maklerkosten.

Was kann ich von einem guten Makler erwarten?

Ein guter Makler nimmt die Interessen des Kunden war, läßt sich ausreichend Zeit für die Prüfung des Immobilienangebotes und berät umfassend über Verkaufs- oder Vermietungschancen. Die Überprüfung des erzielbaren Miet- oder Kaufpreises und eine entsprechende Beratung, wenn sich ein gewünschter Preis nicht erzielen lassen kann, sollte selbstverständlich sein.

Ja nach Auftragsart und Objekttyp und nach Absprache plant ein guter Makler die Vermarktung durch, legt Werbemaßnahmen und ggf. auch die Kundenzielgruppe fest. Regelmäßige Abstimmungsgespräche und Aktivitätenberichte sollten selbstverständlich sein.

Ein guter Makler muss sich heutzutage ständig weiter bilden und sollte Mitglied eines Maklerverbandes, wie dem IVD, sein.

Sein Internetauftritt ist kein Abklatsch eines Immobilienportales, sondern sein Büro im Internet: übersichtlich, zielführend und informativ.

Woraus setzt sich der Mietpreis zusammen?

Ein Mietpreis besteht i.d.R. aus drei Kompenenten:

a) der Nettomiete oder den Mietzins

b) den kalten Betriebskosten oder Nebenkosten

c) die Heizkosten

a) und b) heißen auch Bruttokaltmiete, a), b) und c) zusammen nennt man auch Warmmiete.

Die Vergleichbarkeit der Immobilienangebot ist nur über die Nettomiete gegeben. Sie wird in jedem Mietvertrag in ihrer Höhe festgelegt. Die kalten Betriebskosten und die Heizkosten, sind immer nur Vorschußbeträge, die im Zuge der Betriebskostenabrechnung erst bekannt werden (können).

Was sind Betriebskosten oder Nebenkosten?

Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, sind die Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, d.h. eines Gebäudes. Es gibt mehr oder weniger feste Kosten, wie Grundsteuern oder Versicherungskosten und verbrauchsabhängige Kosten, wie Gas-, Öl- oder Elektrizitätskosten.

Bei einer Eigentumswohnung sagt man auch Wohngeld oder Hausgeld.

Was versteht man unter Mietkaution?

Eine Mietkaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter. Es kann sich dieser m. E. bedienen, wenn der Mieter als Vertragspartner sich nicht vertragsgemäß verhält und ihm dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Häufig ist dies bei Mietrückständen oder Problemen mit den Schönheitsreparaturen an Ende der Mietzeit der Fall.

Mietkautionen müssen bei Wohnungsmietverträgen dem Mieter verzinst werden.

Die Kautionsrückzahlung erfolgt meist drei Monate nach Beendigung der Mietzeit. Eine Rückzahlung unmittelbar bei Vertragsende sollte ausdrücklich vereinbart worden sein.

Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Bei Erwerb einer Immobilie sind folgende Kosten vom Käufer einzuplanen:

1. der vereinbarte Kaufpreis,
2. die Kosten des Notars für die Beurkundung und das Eintragungsverfahren im Grundbuch,
3. die Grunderwerbssteuer,
4. die Maklergebühr,
5. anfängliche Kosten einer Finanzierung,

und eventuell noch

6. Vermessungskosten,
7. Kosten der Baugrunduntersuchung,
8. Gutachterkosten,

Die Kosten unter Punkt 2 bis 4 sind die eigentlichen Nebenerwerbskosten. Für diese sind zwischen 9% und etwa 13% zu kalkulieren.

Kann man an einem Maklerangebot erkennen, ob es sich um einen seriösen/kompenten Makler handelt?

Man kann ! Ein Maklerangebot ist i.d.R. ein Inserat in einer Zeitung u.ä oder seit einigen Jahren auch Angebote in Immobilien-Datenbanken im Internet.

Grundsätzlich gilt, dass sich ein seriösen Makler nicht verstecken muss. Ein korrekte Firmierung, die nicht irreführend oder ablenkend ist, ist wesentlich.

Makler, die sich in ihrer Werbung nur mit dem Hinweis -Immobilien- darstellen, können eigentlich nur unprofessionell sein und dürften überwiegend nicht hauptgewerblich als Makler arbeiten.

Nennt sich jemand nur Immobilienberater, ist dies eigentlich nur eine Verschleierung der eigenen Tätigkeit. Ein Immobilienberater fordert i.d.R. auch eine Provision und tritt als Vermittler auf.

Im Internet werden zunehmend Webseiten von Maklerunternehmen betrieben, an denen man nicht sofort erkennen kann, dass dahinter ein Maklerunternehmen steht. Manche nennen sich so ähnlich wie Büroraumboerse.de, Immobilienverzeichnis.de oder Gewerbehallen.de. Das ist simpler Kundenfang! Wir empfehlen nicht, mit solchen Anbietern Geschäfte zu machen, die nicht eindeutig zum Ausdruck bringen dass es sich um Makler handelt.

Neuerdings werben im Internet auch Makler, die sich zwar so nennen oder als sogenannte intelligente Makler bezeichnen, und ihre Leistungen als Festpreis in Vorauskasse knapp unter 1000 EUR für den Verkäufer anbieten. Lassen Sie sich nicht irritieren! Dies sind keine Makler.

Seriös heißt auch, dass man mitteilt, ob bei einem Angebot eine Provision zu zahlen ist. Im Internet scheint sich zunehmend durchzusetzen, hierzu keine Angaben zu machen. Wir meinen, wer etwas gegen Geld anbietet sagt dies auch, oder will neppen.

Ebensowenig läßt sich auf eine seriöses Immobilienunternehmen schließen, wenn Immobilien - zum Beispiel Häuser - im Internet angeboten werden, die noch nicht existieren. Ein seriöser Makler oder Bauträger kennzeichnet solche Angebote deutlich und setzt diese in die richtige Rubrik, es sei denn, man will Kundenfang betreiben.

Zu einem seriösen Makler gehört es, dass dieser auf seine Geschäftsbedingungen und eventuelle Provisionsforderung ausreichend deutlich hinweist und möglichst auch bestätigen läßt, insbesondere im Internet und auf der eigenen Webseite. Bekommt ein Kunde nebenbei mitgeteilt, dass der Anbieter eine Provision fordert, ist dies kein Zeichen von Seriösität.

Wozu dienen die AGB ?

Die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln - soweit zulässig - die Spielregeln des Geschäftsablaufes. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.

Was ist ein Expose?

Ein Expose ist ein schriftliches Immobilienangebot. Es enthält alle wichtigen Angebotsdaten, vielfach noch Fotos und Pläne. Seriöse Makler fügen deren AGB zusätzlich bei.

Wie verwende ich Ihre RSS-Feeds?

Mittels RSS-Feeds können Sie sich bei uns immer über unsere neuen Angebote informieren. RSS-Feed können Sie in Ihren Internetbrowser oder in Ihr Email-Programm einbinden.

Sie sollten dazu über die entsprechenden Kenntnisse verfügen.Informationen dazu bekommen Sie am besten bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/RSS) unter dem Stichwort RSS.

Bei uns finden Sie rechts oberhalb der Angebotsliste (!) den RSS-Schalter. Wenn Sie diesen anklicken, wird Ihre jeweils aktuelle Suche, d.h. dass gerade über die Suchauswahl erstellte Suchprofil als Grundlage für Ihren RSS-Feed verwendet. Wenn Sie dieses dann in Ihren Internetbrowser/Email-Programm eingebunden haben, bekommen Sie zukünftig alle NEUEN Angebote von uns zukünftig übermittelt, die dem Suchprofil entsprechen.

Neue Angebote sind alle die, die wir bei uns einstellen, NACHDEM Sie dass RSS-Feed bei sich eingerichtet haben. Wie gesagt, Sie bekommen auch nur dann Informationen, wenn diese genau Ihrem Suchprofil entsprechen.

Mittels dem RSS-Feed werden Ihnen nur Internetlinks von uns übermittelt. Sie können innerhalb Ihres Programmes jederzeit das RSS-Feed löschen.

Soll ich meine Immobilie für den Verkauf herrichten ?

Eindeutig ja ! Ein Immobilienkauf hängt immer von objektiven Faktoren und subjektiven Faktoren und vom Eindruck ab. Oftmals auch vom ersten Eindruck. Sorgen Sie für saubere Räume, vermeiden Sie Spinnengewebe und schmutzige Fenster. Renovieren Sie und sorgen Sie für einen ordentlichen oder neuen Bodenbelag. Stellen Sie nicht den Strom ab, sorgen Sie für eine gute elektrische Beleuchtung mit mind. 100 Watt besser noch 150 Watt.Beseitigen Sie unangenehme Gerüche. Pflegen Sie regelmäßig den Garten, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.Sprechen Sie mit Ihrem Makler und lassen Sie sich ggf. noch einige Tips und Hinweise geben.Auch wenn die Herrichtung der Immobilie Geld kostet, seien Sie sicher, die Investition wird sich um ein Vielfaches auszahlen, es wird schneller verkauft und weniger am Preis verhandelt.

Wazu gibt es bei uns eine Widerrufsbelehrung und was bewirkt meine Erklärung zu Tätigwerden?

Jeder Verbraucher verfügt bei einem Vertrag mit einem Unternehmen über ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Immer wenn wir eine Immobilie provisionspflichtig für einen Käufer oder Mieter anbieten (und dazu ein Maklervertrag zustande kommt), informieren wir diesen über seine Widerrufsrechte im Expose online sowie in unseren Angebotsschreiben oder -mails.

Im Falle, wenn ein Widerrufsrecht in Verbindung mit unserer provisionspflichtigen Maklerleistung besteht, werden wir innerhalb dieses Zeitraumes mit unserer Arbeit pausieren. Dies, weil die Möglichkeit besteht, dass bei Widerruf für uns kein Provisionsanspruch mehr besteht.

Damit ein Mieter oder Käufer bei Interesse an einem unserer Angebote nun nicht 14 Tage warten muss, können diese durch eine einseitige Erklärung bestimmen, dass wir bereits vor Ablauf der 14-Tage-Widerrufsfrist tätig werden sollen.

Diese Erklärung fordern wir in manchen Fällen an und wenn sie uns vorliegt,führen wir unsere Dienstleitung unverzüglich fort.

Damit wird das gesetzliche Widerrufsrecht für unseren Kunden nicht abbedungen, es besteht weiter. Im Fall eines Maklervertrag-Widerrufes und bei Vermittlung des gewünschten Miet- oder Kaufvertrages steht uns allerdings ein Schadenersatzanspruch zu.

Wenn der Makler seinen Kunden nach dessen Personalausweis fragt?

Wenn der Makler seinen Kunden nach dessen Personalausweis fragt, wird dieser sich gewiss wundern. Der Makler hat aber alles richtig gemacht, denn Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.

Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.

Identifizierung und Überprüfung in der Praxis

Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Ist der Vertragspartner ein Unternehmen, hat der Makler die Firma durch Einsicht in das Handelsregister zu identifizieren. Der Immobiliendienstleister hat die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und den Sitz der Hauptniederlassung sowie den Namen des gesetzlichen Vertreters zu vermerken. Hier ist ebenfalls eine Kopie des Handelsregisterauszuges ausreichend. Ferner sind Informationen über den Geschäftszweck des Unternehmens einzuholen.

Daten müssen fünf Jahre aufbewahrt werden

Die aufgenommenen Informationen sind laut Gesetz anschließend mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Im Rahmen der Überprüfung, ob die Pflichten eingehalten worden sind, können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Den Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschegesetz den Verpflichteten auferlegt, sind unbedingt einzuhalten. Sonst droht im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro. (Originaltext und Quelle: IVD 2013)

Makler = Gewerbemakler?

Diese Gleichung stimmt leider nicht. Ein guter Gewerbemakler hat nicht nur einen anderen Kompetenzbereich, sondern auch spezielles Fachwissen.

Die Aufbereitung einer Gewerbeimmobilie zum Verkauf oder zur Vermietung erfordert andere Methoden und Strategien als die Vermittlung einer Wohnung. Ein Gewerbemakler benötigt ausreichendes Wissen in Baurecht und Vertragsrecht, muss ausreichend Marktkenntnis haben und die speziellen Zielgruppen kennen, die für einzelne Immobilientypen in Frage kommen. Bautechnisches Wissen gehört genauso wie gutes kaufmännisches Wissen zu den Voraussetzungen eines erfahrenen Gewerbemaklers.

Gewerbeimmobilien haben immer Ihre Zeit, sie wurden in vielen Fällen auf die Bedürfnisse und Wünschen der ursprünglichen Nutzer/Eigentümer zugeschnitten und wenn es zum Verkauf oder Vermietung kommen soll, ist eine Umnutzung oder Revitalierung häufig ein Thema für den Makler.

Es ist nie damit getan, ein Inserat in einer Zeitung oder in einem Immobilienportal zu schalten. Käufer und Mieter müssen in vielen Fällen aktiv gesucht werden, eine gute und umfassende Datenbank des Makler, ist ein muss.

Die überdurchschnittlichen Beratungs- und Vermarktungsleistung eines Gewerbemaklers bringen auch immer ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler mit sich. Oftmals dauert es Monate,manchmal sogar mehrere Jahre, insbesondere bei Spezialimmobilien, bis die richtige Käufer oder Mieter gefunden worden ist.

Es ist das Wissen um die Besonderheiten einer Immobilie, den Interessen des Auftraggebers und eine gemeinsame Vorgehensweise in der Vermarktung, die erfordert, dass die Position des Gewerbemaklers immer auf der Seite des Auftraggebers zu finden ist. Ein guter Gewerbemakler ist kein Vermittler, sonder ein Dienstleister des Immobilienanbieters und verhandelt auf dessen Seite. Dementsprechend sollte der Makler auch immer von seinem Auftraggeber honoriert werden. Wer sich den Auftrag vom Anbieter und das Maklerhonorar vom Interessenten holt, disqualifiziert sich – zumindest als Gewerbemakler.

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